Im Falle eines Haftpflichtschadens, also wenn Ihr Fahrzeug durch einen Dritten beschädigt wurde, können Sie gem. § 249 BGB alle entstandenen Schäden und Aufwendungen geltend machen. Dazu gehören auch Schadenfeststellungskosten, wie z.B. die UDS-Datensicherung und -auswertung, ohne die eine korrekte Bewertung des Auf- und Ausbaus bzw. der Medizintechnik nicht möglich wäre.
WICHTIG:
Laut Urteil des OLG Dresden (12 U 1182/20) vom 14.12.2022 stellt das Nicht-Auslesen und Nicht-Auswerten eines vorhandenen Unfalldatenspeichers einen Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht dar! Je nach Sachlage kann die Regulierung der Schäden dann deutlich erschwert oder verweigert werden!
Im KASKO-Schadenfall sollten Sie vorab mit Ihrem Flottenversicherer klären, ob Sie uns beauftragen dürfen und die Kosten gem. unserer Preisliste für Sonderfahrzeuge übernommen werden.
Bedenken Sie, dass die Schadenart und die Art der Regulierung für die Einhaltung Ihrer Betreiberpflichten gem. MPBetreibV keine Rolle spielt und dies kein Hinderungsgrund für ein sach- und fachgerechtes Gutachten oder eine UDS-Auswertung sein darf!
Sollten Sie direkt Fragen haben, rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine Anfrage per Mail zu.
Wir melden uns zeitnah und besprechen alles weitere bei Ihnen.
Wenn Sie Profis mit den komplexen Tätigkeiten beauftragen wollen oder Fragen zum UDS / Mobile Sens haben, rufen Sie uns direkt an
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Wir melden uns umgehend bei Ihnen und stimmen die weiteren Schritte mit Ihnen ab!